Neue Energieeffizienz-Verordnung: Das sollten Sie wissen

Seit dem 1. Juli 2021 gilt die neue Energieeffizienz-Verordnung für Elektro-Motoren – Verordnung (EU) 2019/1781. Auch unsere Prüfsysteme sind für die neuen Ökodesign-Anforderungen konfiguriert. Die wichtigsten Fakten haben wir hier noch einmal zusammengefasst.

Für wen gilt die neue Verordnung?

Die Ökodesign-Vorschriften für Elektromotoren und Drehzahlregelungen sind für alle Hersteller und Lieferanten verbindlich, die ihre Produkte in der EU verkaufen möchten. Die neue Verordnung gilt für eintourige 0-Hz-, 60-Hz- oder 50/60Hz-Induktionsmotoren mit folgenden Eigenschaften:

  • zwei- bis achtpolig
  • einphasig oder dreiphasig
  • Nennausgangsleistung zwischen 0,12 kW und 1000 kW
  • Nennspannung von 50 V bis 1000 V
  • für den Dauerbetrieb und den Betrieb am öffentlichen Stromnetz ausgelegt

Welches Ziel hat die neue Verordnung?

Durch den Einsatz effizienterer Motoren soll Energie eingespart und damit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Unter Berücksichtigung der Gesamtwirkung der überarbeiteten Verordnung sollen jährliche Einsparungen bis 2030 von 110 TWh erzielt werden. Dies bedeutet, dass jährlich 40 Millionen Tonnen CO2-Emissionen vermieden und die jährlichen Energiekosten der Haushalte und der Industrie in der EU bis 2030 um rund 20 Milliarden Euro sinken werden.

Welche Vorgaben zur Energieeffizienz gibt es?

Die Energieeffizienz eines Elektromotors wird als das Verhältnis der mechanischen Ausgangsleistung zur elektrischen Eingangsleistung berechnet. Das Energieeffizienzniveau wird in internationalen Energieeffizienzklassen (IE) angegeben, wobei IE1 das niedrigste und IE5 das höchste Niveau ist. Nach der zuvor geltenden Verordnung mussten Motoren in Abhängigkeit von ihrer Nennausgangsleistung und anderen Eigenschaften das Effizienzniveau IE2, IE3 oder IE4 erreichen. So mussten beispielsweise Dreiphasenmotoren mit einer Nennausgangsleistung zwischen 0,75 kW und höchstens 1000 kW bis Juli 2021 das Effizienzniveau IE3 aufweisen. Ab Juli 2023 ist für Motoren mit einer Leistung zwischen 75 kW und 200 kW das Effizienzniveau IE4 verpflichtend.

Die Verordnung regelt auch die Effizienz von Drehzahlregelungen. Für Drehzahlregelungen gibt es zwei Effizienzniveaus (IE1 und IE2), wobei gemäß der neuen Verordnung alle Drehzahlregelungen in ihrem Anwendungsbereich das Niveau IE2 erreichen sollen.

Wie kann die Einhaltung der Energieeffizienz-Anforderungen nachgewiesen werden?

Vogelsang & Benning bietet sowohl Herstellern als auch Händlern von Elektromotoren passgenaue Prüfsysteme zur zuverlässigen Wirkungsgradbestimmung nach EN 60034-2-1 und anschließender Klassifizierung der Ergebnisse nach EN 60034-30 an. Neben der Entwicklung stationärer Prüfstände nach individuellen Anforderungen stellen wir mit unserer Lösung MotorTop auch ein mobiles Prüfgerät als kompakte und kostengünstige Lösung zur Verfügung.

Quelle: https://ec.europa.eu/info/energy-climate-change-environment/standards-tools-and-labels/products-labelling-rules-and-requirements/energy-label-and-ecodesign/energy-efficient-products/electric-motors_de

 

Sie möchten mehr zu unseren Prüfsystemen für Elektromotoren erfahren? Gerne beraten wir Sie persönlich.

Dipl. Ing. Wilfried Benning - Vogelsang & Benning GmbHIhr Ansprechpartner:
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